Swim Swift

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Anmeldung

  1. Anmeldungen erfolgen schriftlich über das Anmeldeformular auf der Website oder per E-Mail.
  2. Die Anmeldung wird mit der schriftlichen Buchungsbestätigung durch Swim Swift verbindlich.
  3. Sofern nicht anders kommuniziert, werden Folgekurse automatisch gebucht. Erfolgt bis zur jeweils kommunizierten Frist keine schriftliche Abmeldung, gilt der Folgekurs als verbindlich gebucht.
  4. Swim Swift behält sich das Recht vor, Kurse bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl abzusagen oder zu verschieben. In diesem Fall entstehen den Teilnehmenden keine Kosten.
  5. Bei Überschreitung der maximalen Teilnehmerzahl wird eine Warteliste geführt.
  6. Kursort sowie definitive Kurszeit werden schriftlich per E-Mail bestätigt.

2. Kursbestätigung und Zahlung

  1. Für die Ausstellung der Kursbestätigung muss eine vollständige Adresse angegeben werden.
  2. Die Kursbestätigung ist verbindlich.
  3. Die Rechnung ist innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen.
  4. Bei Zahlungsverzug wird pro Mahnung eine Mahngebühr von CHF 20 erhoben.
  5. Swim Swift behält sich vor, Teilnehmende mit offenen Rechnungen vom Unterricht auszuschliessen oder zukünftige Buchungen zu blockieren.
  6. Swim Swift behält sich das Recht vor, Preise bis zur Ausstellung der Kursbestätigung anzupassen.

3. Verpasste Lektionen

3.1 Gruppenkurse

  • Verpasste Lektionen berechtigen grundsätzlich weder zu Rückerstattungen noch zu Verschiebungen.
  • Bei Krankheit oder Unfall können Lektionen nachgeholt werden, sofern ein gültiges Arztzeugnis vorliegt, die Meldung innerhalb von 72 Stunden erfolgt und freie Plätze verfügbar sind.
  • Eine Rückerstattung erfolgt nicht.

3.2 Flex-Privatunterricht

  • Lektionen, die mindestens 24 Stunden im Voraus abgesagt werden, können verschoben werden.

4. Kursabmeldung

Allgemein

  • Die Abmeldung von einem Kurs muss schriftlich per E-Mail erfolgen.
  • Die Nichtzahlung der Kursgebühr gilt nicht als Abmeldung.
  • Swim Swift leistet grundsätzlich keine Barauszahlungen.

4.1 Neuanmeldungen

  • Bei Neuanmeldungen ist eine Abmeldung bis 30 Tage vor Kursbeginn möglich. In diesem Fall wird die Kursrechnung annulliert.
  • Erfolgt die Abmeldung weniger als 30 Tage vor Kursbeginn, ist die volle Kursgebühr geschuldet.

4.2 Automatische Folgebuchungen

  • Folgekurse werden automatisch gebucht, sofern bis zur kommunizierten Frist keine schriftliche Abmeldung erfolgt.
  • Nach Ablauf dieser Frist gilt der Kurs als verbindlich gebucht.
  • Für automatisch gebuchte Folgekurse besteht kein zusätzliches Rücktrittsrecht von 30 Tagen vor Kursbeginn.
  • Bei nachträglichen Abmeldungen kann eine Bearbeitungsgebühr von CHF 70 erhoben werden, sofern der Kursplatz weitervergeben werden kann.
  • Kann der Kursplatz nicht weitervergeben werden, bleibt die volle Kursgebühr geschuldet.

4.3 Krankheit oder Unfall

  • Bei längerem krankheits- oder unfallbedingtem Ausfall kann gegen Vorlage eines ärztlichen Attests eine anteilige Gutschrift erfolgen.
  • Diese wird in Form eines nicht übertragbaren Gutscheins ausgestellt.
  • Der Gutschein ist 12 Monate gültig.

5. Flex-Privatunterricht

  1. Lektionen, die mindestens 24 Stunden im Voraus abgesagt werden, können verschoben werden.
  2. Lektionen, die weniger als 24 Stunden vor Beginn abgesagt oder verschoben werden, werden vollständig verrechnet.

6. Versicherung und Haftung

  1. Die Teilnahme am Schwimmkurs erfolgt auf eigenes Risiko der Teilnehmenden.
  2. Für ausreichenden Versicherungsschutz sind die Teilnehmenden bzw. deren Erziehungsberechtigte verantwortlich.
  3. Swim Swift haftet nicht für Schäden, die während des Schwimmkurses entstehen, ausser bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.

7. Höhere Gewalt

  1. Können Hallenbäder aufgrund von Umständen ausserhalb des Einflussbereichs von Swim Swift nicht genutzt werden (z. B. Schliessung, technische Störung, Naturereignisse oder behördliche Anordnungen), besteht kein Anspruch auf Rückerstattung oder Verschiebung von Lektionen.

8. Sicherheit und Verantwortung

  1. Eltern bzw. Erziehungsberechtigte sind vor und nach den Schwimmstunden vollumfänglich für ihre Kinder verantwortlich.
  2. Die Verantwortung von Swim Swift beginnt mit Kursbeginn und endet mit Kursende.

9. Schwimmmaterial

  1. Angemessene Badebekleidung ist für alle Teilnehmenden obligatorisch.
  2. Schwimmhilfen (z. B. Schwimmflügel oder Schwimmwesten) sind während des Unterrichts nicht erlaubt.
  3. Schwimmbrillen dürfen ab Level 3 verwendet werden. In Ausnahmefällen ist eine Absprache mit Swim Swift erforderlich.

10. Gerichtsstand

Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist Dübendorf, Schweiz.

Zürich, 04.03.2026